Wahrend mit Zwingli im Abendmahl der Zurcher das historische Gedenken an die Stelle der Realprasenz getreten war, manifestierte sich im Umgang mit Schriftgut eine Verehrung der Dinglichkeit, die schon Zeitgenossen katholisch anmutete. Die im Buch behandelten Selbstzeugnisse verdanken ihre Niederschrift ebenso wie ihre Uberlieferung in amtlichen und familiaren Archiven weitgehend ebendiesem Kult. Dieser beruhte auch auf einem fruhneuzeitlichen Ehrbegriff, der ohne Gegenstandlichkeit nicht auskam. Der neue Zugriff auf Selbstzeugnisse als Dinge mit quasi-sakralem Charakter eroffnet einen neuen Blick auf Zurich im konfessionellen Zeitalter. Mitten in der reformierten Stadt an der Limmat wird eine ins Kultische hineinspielende Wertschatzung der Leiblichkeit handgreiflich.
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