Ein Religionsunterricht fur alle fordert das geltende Religionsverfassungsrecht heraus. Dessen Grundannahmen - eine optimistische Verbindung von Religionsfreundlichkeit und Neutralitat des Staates - stehen in vielfacher Weise in grundlegenden Bewahrungsproben. Am Beispiel des Religionsunterrichts lasst sich genauer fragen: Mit wem kann der Staat zusammenarbeiten, der selber keine Glaubenswahrheit kennen darf? Ist die Trennung der Religionen unausweichlich, oder konnen integrierte Losungen verfolgt werden, ohne die besondere Begrundung religioser Freiheit und Wahrheit aufzugeben? Der Versuch einer solchen Losung wird seit einiger Zeit in Hamburg betrieben. Hinnerk Wissmann legt die Tiefenschichten des geltenden Rechts frei: Eine Weiterentwicklung muss Begrundung und Grenzen einer Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften beachten, um einen legitimen Beitrag fur die pluralistische Gesellschaft zu liefern.
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