Bislang fehlt es in Deutschland an einer gesetzlichen Regelung für die grenzüberschreitende Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften. Obwohl der Europäische Gerichtshof in der sog. Sevic-Entscheidung vom Dezember 2005 entschieden hat, dass auch diese Gesellschaftsformen das Recht zur grenzüberschreitenden Verschmelzung haben, hat der deutsche Gesetzgeber nur eine Regelung für Kapitalgesellschaften erlassen. Claudia Audretsch entwickelt einen Regelungsvorschlag für den deutschen Gesetzgeber, der den Personengesellschaften die grenzüberschreitende Verschmelzung mit Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten ermöglicht. Hierfür untersucht sie die Vorschriften des UmwG und die Regelungen in anderen Mitgliedstaaten. Der Schwerpunkt bei der Entwicklung des Regelungsvorschlags liegt auf der Gewährleistung des Schutzes der betroffenen Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer. Insbesondere wird die Rechtssicherheit der Vorschläge berücksichtigt.
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