WISSEN UND WOLLEN IM STRAFRECHT

WISSEN UND WOLLEN IM STRAFRECHT

Author
Bung
Publisher
VITTORIO KLOSTERMANN
Language
German
Year
2009
Page
299
ISBN
9783465035992
File Type
pdf
File Size
85.1 MiB

Es gibt gute Grunde, den Vorsatz als Dreh- und Angelpunkt des strafrechtlichen Deliktssystems zu betrachten. Ohne Bezug auf ihn bleibt unklar, warum die Uberschrift des 13 StGB vom Begehen durch Unterlassen spricht. Ohne Abgrenzung zum Vorsatz ist die Fahrlassigkeit unbestimmt und wurde zu einer Zerfaserung des Zurechungssystems fuhren. Uber die Schuld wissen wir so wenig, dass es anmassend erschiene, sie starken normativen Systemanspruchen zu unterwerfen. Das Deliktssystem kann nur in einer klar ausgearbeiteten Theorie des Vorsatzes die notige begriffliche Stabilitat finden. Die Handlung als intentionales Ereignis ist das Fundament der Begriffsbildung. Der Rekurs auf ein naturalistisches Substrat steht nicht zur Verfugung, und den Rekurs auf ein normativistisches Surrogat - Risikostrafrecht, Feindstrafrecht usw. - sollte sich die Strafrechtswissenschaft versagen. Dem hier entwickelten Vorsatzkonzept liegen zwei bekannte Uberzeugungen zugrunde. Erstens: Der Vorsatz ist in allen seinen Formen irreduzibel volitiv (Wissen und Wollen). Zweitens: die volitive Komponente ist in der Regeln nicht un-, sondern in die Logik instrumentellen Handelns eingebunden (Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung). Von einigen interdisziplinaren Begrundungsschritten abgesehen, steuert die Arbeit direkt auf diese zentralen Gesichtspunkte der herkommlichen Vorsatzdefinition zu. Das Ergebnis ist eine Verteidigung der traditionellen Formel des Vorsatzes gegen beachtliche Argumente, die sie in Zweifel ziehen oder geltend machen, dass sie unzureichend, irrefuhrend oder gar falsch ist.

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