Nach der Liberalisierung der deutschen Energiemärkte ist die kartellrechtliche Behandlung der langfristigen Liefer- und Bezugsverträge von Energien wieder der Schwerpunkt der Kartellrechtspraxis geworden. Eine häufig verwendete Bestimmung ist die sog. "englische Klausel" bzw. "meet- or-release clause".Das Hauptanliegen des Autors besteht in der Untersuchung des wettbewerbsbeschränkenden Charakters der englischen Klausel und in der Prüfung, ob die Verwendung einer englischen Klausel im Bezugsbindungsvertrag gegen die Verbotsnormen i. S. d. Art. 81 Abs. 1 EGV und § 1 GWB verstößt und wie sie davon freigestellt werden kann.
Just click on START button on Telegram Bot