Ziel der Tagung zum Thema "Zusammengesetzte Staatlichkeit in der Europäischen Verfassungsgeschichte" war es, einen neuen Forschungsweg einzuschlagen: Solange eine vergleichende und umfassende Verfassungsgeschichte der europäischen Staaten noch ein Desiderat der Forschung ist, bleibt man auf nebeneinander stehende Darstellungen der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung in den einzelnen Nationalstaaten angewiesen. Da jedoch die Mehrzahl dieser europäischen Staaten erst im 19. oder 20. Jahrhundert zur staatlichen Einheit gefunden hat, betrachteten es frühere Rechts- und Verfassungshistoriker als ihre vordringliche Aufgabe, die jeweilige Staatswerdung in einem Licht nationaler Einheitlichkeit erscheinen zu lassen.Heute erkennen wir - stimuliert durch den Prozeß der Formung einer europäischen Staatenfamilie - sehr viel deutlicher, daß viele europäische Staaten in einem vielschichtigen politischen Prozeß durch den Zusammenschluß kleinerer staatlicher Einheiten gewachsen sind und von daher ihre besondere staatliche Prägung erfahren haben. Im Heiligen Römischen Reich war dies vielen noch bewußt: Der Naturrechtler Daniel Nettelbladt (Halle) etwa sprach von der "respublica composita", in der eine "duplex potestas civilis" herrsche. Der Staatsrechtler Johann Stephan Pütter (Göttingen) lehrte, "einfache" von "zusammengesetzten" Staaten zu unterscheiden. Der damals geprägte Terminus der "zusammengesetzten Staatlichkeit" war Anstoß, solche Gebilde in der europäischen Staatenvielfalt näher zu untersuchen.Außerhalb des Alten Reiches und seiner Nachfolgeinstitutionen wie dem Deutschen Bund findet man nämlich ähnliche Staatsformen u. a. in den Ländern der Böhmischen Krone, in den Vereinigten Niederlanden, in den Reichen der spanischen Krone und in der "composite monarchy" Britanniens. Aber auch die zusammengesetzten Staaten Preußens und der Habsburger Monarchie weisen ähnliche Strukturen auf. Die Beiträge zu der Tagung unternehmen es, diese alteuropäische Prägung von Staatlichkeit zu analysieren und in das historische Gedächtnis zurückzurufen.
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