Einheimischenmodelle zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung stellen ein weithin praktiziertes und bewährtes Instrument des Städtebaurechts dar. Gleichwohl ist ihre Zulässigkeit im Grundsatz angefochten, wie das 2007 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zeigt, und ihre Ausgestaltung im Detail mit erheblichen Unsicherheiten belastet. Da hier Vorgaben des Verfassungsrechts, des öffentlichen Baurechts, des Vertrags-, Gleichstellungs- und Verbraucherschutzrechts sowie mehr und mehr auch des Unionsrechts aufeinander stoßen und manche dieser Rechtsgebiete eine besondere Dynamik aufweisen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen von Einheimischenmodellen komplex und stets im Fluss. In diesem Dickicht verschiedener Rechtsordnungen und -materien stecken Peter M. Huber und Ferdinand Wollenschläger mit der vorliegenden Untersuchung den Rechtsrahmen für die städtebauliche Einheimischenförderung ab. Dabei widmen sie sich nicht nur den verfassungs- und unionsrechtlichen Grundsatzfragen, sondern auch den für die Praxis bedeutsamen Detailfragen der vertraglichen Gestaltung. Übergreifendes Interesse kommt Einheimischenmodellen schließlich zu, weil sie sich aufgrund ihrer Ansiedelung an der Schnittstelle von Öffentlichem und Privatem Recht als instruktiver Beleg für den Charakter beider Teilrechtsordnungen als wechselseitige Auffangordnung erweisen und sie die Grenzen der im kooperativen Staat zunehmend an Bedeutung gewinnenden vertraglichen Absprachen zwischen der öffentlichen Hand und Privaten illustrieren.
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