Der Autor untersucht Beiträge des Helmstedter Polyhistors Hermann Conring (1606-1681) zur Reichsvikariatsfrage. Am Reichsvikariat, einem Detail der Reichsverfassung, hatte sich rund zehn Jahre nach dem Westfälischen Frieden eine lebhafte politische und publizistische Kontroverse entzündet, die das Reich an den Rand neuerlicher militärischer Auseinandersetzungen führte. Sowohl der Pfälzer Kurfürst Karl Ludwig als auch der bayerische Kurfürst Ferdinand Maria nahmen nach dem Tod Kaiser Ferdinands III. für sich das Recht in Anspruch, bis zur Wahl eines neuen römischen Königs das Reichsoberhaupt zu vertreten.Mit dieser Untersuchung wird eine weitere Facette in Conrings umfangreichem und komplexem Schaffen auf den Gebieten der Historie, des Rechts und der Politik erschlossen. In bislang vernachlässigten Arbeiten Conrings, abseits seiner Hauptwerke, werden seine Seh- und Arbeitsweise sowie leitende Prinzipien seines staatsrechtlich-politischen Denkens erkennbar. Mit der Sichtung und Auswertung seiner Korrespondenz mit Johann Christian von Boineburg (1622-1672) greift der Verfasser im Rahmen der Themenstellung zugleich ein besonderes Desiderat der Conring-Forschung auf.
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