Private Standardsetzung im Gesellschafts- und Bilanzrecht: Verfassungsrechtliche Grenzen kooperativer Standardsetzung im europäischen Mehrebenensystem an den Beispielen des Deutschen Corporate Governance Kodexes und der International Financial Reporting Standards

Private Standardsetzung im Gesellschafts- und Bilanzrecht: Verfassungsrechtliche Grenzen kooperativer Standardsetzung im europäischen Mehrebenensystem an den Beispielen des Deutschen Corporate Governance Kodexes und der International Financial Reporting Standards

Author
Hohl, Patrick
Publisher
Duncker & Humblot
Language
German
Edition
1
Year
2007
Page
360
ISBN
9783428525386,9783428125388
File Type
pdf
File Size
1.4 MiB

Die Zukunft des Nationalstaates und damit auch der Demokratie, die zumindest in Deutschland bisher auf der Grundlage eines souveränen Staates gedacht wurde, ist ungewiss. Denn die Souveränität des Nationalstaates wird durch die internationale Integration Deutschlands, aber auch durch die zunehmende Kooperation des Staates mit gesellschaftlichen Akteuren bedroht. Vor diesem Hintergrund ist auch die aktuelle Entwicklung im deutschen und europäischen Gesellschafts- und Bilanzrecht zu sehen: die Verlagerung von Gestaltungsbefugnissen auf Private Standardsetzer. Als Referenzbeispiele sind das in concreto die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und das International Accounting Standards Board.Ausgehend von der These, dass beide Gremien im Rahmen der Standarderstellung Hoheitsgewalt (mit-)ausüben, hält der Autor insbesondere die demokratische Legitimation ihrer Tätigkeit für zweifelhaft. Während im ersten Teil der Arbeit vor allem die bisher vertretenen Legitimationstheorien darlegt werden, von denen im Ergebnis keine die Erstellung des Deutschen Corporate Governance Kodexes de constitutione lata ausreichend demokratisch legitimiert, wird das europäische Beispiel der IFRS genutzt, die jeweiligen Begründungsansätze dieser Theorien näher zu untersuchen. Dabei kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die noch vorherrschende Legitimationskettenlehre zu weitgehende Schlussfolgerungen aus dem offenen Verfassungsprinzip der Demokratie ableitet und damit die vom Grundgesetz und vom europäischen Verfassungsverbund vorgeschriebene Herrschaft des Volkes bei der konkreteren Ausgestaltung der Demokratie unrechtmäßig einschränkt. Doch auch die Gegenentwürfe der Betroffenen- und der Output-Legitimation sind nicht mit den geltenden Verfassungen vereinbar. Dennoch können bei einer offeneren Interpretation des Demokratieprinzips Private Standardsetzer zur Umsetzung des demokratisch legitimierten Hoheitswillens eingesetzt werden, wofür der Autor im letzten Teil einen rechtlichen Rahmen entwickelt.

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