Seit dem Erscheinen der Erstauflage vor 18 Jahren haben sich fast alle rechtswissenschaftlichen Literaturgattungen des Themas angenommen. In Deutschland gestalteten und begrenzten die Gesetzgeber den Sonn- und Feiertagsschutz intensiv, hohe Gerichte konkretisierten ihn. Weltweit haben sich neue Textstufen entwickelt. In Deutschland scheiterte die geplante Abschaffung des 3. Oktober (2004). "Welttage" der UN nehmen zu. All diese Entwicklungen zeichnet die zweite Auflage nach.Aus dem Vorwort zur zweiten, erweiterten Auflage"Die Schrift ist ein glanzvolles Beispiel für die Aufarbeitung des spannungsreichen Gegen- und Miteinanders der verschiedenen Sinnkomponenten einer Verfassungsbestimmung im Kontext der Arbeits-, Freizeit- und Kulturgesellschaft." A. v. Campenhausen, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 1/1990"In praktischer Anwendung seiner als juristische Text- und Kulturwissenschaft verstandenen, äußerst ertragreichen Verfassungslehre seziert und analysiert der Autor das in der Bundesrepublik Deutschland rundum aktuell gewordene Thema des Sonn- und Feiertagsschutzes." I. Gampel, in: Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht und Völkerrecht, 2-4/1990"Unter den zahlreichen, in kurzer Folge erschienenen Beiträgen nehmen die beiden Monographien von Peter Häberle eine Sonderstellung ein, weil sie nicht in erster Linie darauf ausgerichtet sind, die Rechtsprechung auszuwerten und für die aktuelle arbeitsrechtliche und ordnungsrechtliche Problematik - die freilich nicht ignoriert wird - Maßstäbe zu entwickeln, sondern weil in ihnen eine auf die Gegenwart bezogene Analyse des Feiertags als Gegenstand staatlicher Veranstaltung und Fürsorge versucht wird. [...]" D. Pirson, in: ZevKR 1992, S.108"In der Sache [...] legt Häberle eine Schrift von grundlegender Bedeutung vor, die die kulturelle, verfassungsrechtliche und rechtspolitische Dimension des Sonntags-Themas umfassend aufzeigt und sich durch eine präzise Analyse der Wechselbeziehungen zwischen dem Verfassungsrecht und dem einfachen Recht des Sonntagsschutzes auszeichnet. [...]" A. Pahlke, in: NVwZ 1991, S. 152"Er beherzigt dabei das Ergebnis seiner verfassungsrechtlichen Analyse: "Der Sonntag hat seine - vom GG gewollten! - wirtschaftlichen Kosten - um seines Menschenwürdebezugs willen." O. Kimminich, in: DÖV 1989, S. 1089
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