In diesem Band berichten Repräsentanten deutscher, europäischer und internationaler Gerichte über Grenzen - Barrieren und Konflikte - unterschiedlicher Art, auf die sie bei ihrer Rechtsprechungstätigkeit stoßen. Alle Beiträge gehen auf Gastvorträge zurück, die in den letzten Jahren an der Bucerius Law School gehalten wurden. Im Mittelpunkt stehen Jurisdiktionskonflikte im Mehrebenensystem; auch aktuelle und brisante Rechtsfälle werden im Zusammenhang hiermit beleuchtet. Darüber hinaus lassen sich oft gerichtsspezifische Grenzen nachzeichnen: technische, organisatorische und mitunter auch sprachliche.Für den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zeichnet dessen Präsident Vassilios Skouris spezifische Grenzen beim Vorabentscheidungsverfahren, in der Grundrechtsjudikatur und bei der Gerichtsorganisation nach. Aus Sicht des Generalanwalts bestimmt Francis Jacobs die Position des EuGH zwischen Staats- und Völkerrechtsordnung samt der ihnen zugeordneten Gerichte. Die von beiden Autoren betonte Kooperation sieht Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, im Verhältnis zum EuGH als verwirklicht an. Spannungen bestehen zwischen Karlsruhe und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dies wird, wie Hans-Georg Ress berichtet, auch in Straßburg so gesehen, wo man außerdem mit Grenzen anderer Art - wie Kapazitäts- und Rechtskulturgrenzen - konfrontiert ist. Oberste Instanzgerichte wie das Bundesarbeitsgericht sind laut Bertram Zwanziger vielfältigen externen Einflüssen ausgesetzt, ziehen daraus mitunter aber auch Nutzen. Mit dem EFTA-Gerichtshof präsentiert dessen Präsident Carl Baudenbacher ein sehr eigenständiges, im stetigen "justiziellen Dialog" mit dem EuGH stehendes europäisches Gericht. Hans-Peter Kaul repräsentiert den Internationalen Strafgerichtshofs im Haag. Wie andere Völkerrechtsgerichtshöfe stößt dieser vorwiegend auf logistische und kapazitäre Grenzen.
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