

Das Recht auf saubere Luft ist ein 'Klassiker' des Umweltrechts: Beim ersten Grazer Umweltrechtsforum 2015 haben daher an der Universitat Graz Experten verschiedener Fachdisziplinen, Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie NGOs am Beispiel der Feinstaub-Problematik daruber diskutiert, ob Einzelne ein solches Recht haben und wie dieses durchgesetzt werden kann. Wichtige Impulse wurden dabei im Europarecht verortet, das von Grenzwertuberschreitungen betroffenen Personen einen Anspruch auf Erstellung eines Luftreinhalteplanes einraumt. Aus der Aarhus-Konvention folgt, dass ein solcher Anspruch gegenuber den nationalen Behorden - unter Anrufung der Gerichte - durchsetzbar sein muss. Der vorliegende Tagungsband enthalt auch uberlegungen zu entsprechenden legistischen Reformen.
show more...Just click on START button on Telegram Bot