Angesichts der chronisch angespannten Haushaltssituation der öffentlichen Gebietskörperschaften steht die Beschränkung von Staatstätigkeit durch Privatisierung nach wie vor auf der politischen Agenda. Der diesbezügliche Handlungsspielraum der nationalen Entscheidungsträger wird jedoch erheblich eingeschränkt durch die Vorgaben des europäischen Vergaberechts. Am Maßstab der deutschen Umsetzungsvorschriften untersucht der Autor sämtliche Formen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben im Hinblick auf ihre vergaberechtliche Relevanz. Nach einem Überblick über das Kartellvergaberecht und weitere potentielle Rechtsquellen von Ausschreibungspflichten entwickelt der Verfasser zunächst eine umfassende Privatisierungstypologie. Auf dieser Grundlage werden sodann die verschiedenen Privatisierungssachverhalte daraufhin untersucht, ob die hierbei anfallenden Rechtsgeschäfte den sachlichen Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB berühren.Schwerpunkte bilden insofern die Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen eines sog. "In-house-Geschäfts" und der Problematik des Erwerbs von Geschäftsanteilen an öffentlichen Unternehmen durch Private (im Wege der Gesellschaftsgründung, Anteilsveräußerung oder Verschmelzung): Anknüpfend an die Rechtsprechung des EuGH entwickelt der Verfasser mit den Kriterien der "funktionalen Personenidentität" und der "Wettbewerbsrelevanz des Leistungsaustausches" ein dogmatisches Konzept für eine rechtssichere Beurteilung der Anwendungsvoraussetzungen des Vergaberechts in den unterschiedlichsten Fallkonstellationen. Aus dem Bereich der funktionalen Privatisierung werden neben den Tatbeständen der Verwaltungshilfe, der Beleihung und der Vergabe von Konzessionen auch die Besonderheiten bei der sog. Pflichtenübertragung, bei städtebaulichen Verträgen und im öffentlichen Personennahverkehr erörtert.
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