Die vorliegende Arbeit "Identitätsstiftung durch den Europäischen Verfassungsvertrag" macht den sozialpsychologischen Begriff von Identität für die deutsche Verfassungs- und Europarechtslehre fruchtbar. Die verschiedenen Theorien der Staats- und Verfassungslehre ausgehend von der Weimarer Zeit bis zu der aktuellen Diskussion um die Neukonstitutionalisierung der Europäischen Union werden mit den Erkenntnissen der Sozialpsychologie zur kollektiven Identitätsbildung verknüpft, um das Identitätskonzept des europäischen Primärrechts in normativer Hinsicht einordnen und bewerten zu können. Es werden die identitätsstiftende Politik der europäischen Institutionen gegenüber ihren Bürgern sowie die identitären Ansatzpunkte des Verfahrens zur Ausarbeitung des Europäischen Verfassungsvertrages untersucht. Die einzelnen Bestimmungen des Verfassungsvertrages werden auf ihre Eignung überprüft, eine europäische Identität bei den Bürgen zu stiften. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf die Neuerungen des Vertrages von Lissabon eingegangen, der die Kernelemente des Verfassungsvertrages enthält und nach dessen Konzeption die Europäische Union den identitätsstiftenden Bezugspunkt bilden soll, der ihre Bürger eint. Im Ergebnis wird das Vorgehen der europäischen Institutionen zur Stiftung einer kollektiven Identität unter normativen und sozialpsychologischen Gesichtspunkten kritisch bewertet und im Ergebnis als wenig erfolgversprechend angesehen.
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