Die Diskussion über das Kompetenzverhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dauert trotz einer Vielzahl von Gesetzesreformen bis heute an. Exemplarisch für das Kräftemessen beider Organe ist die viel diskutierte Norm des § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG, die es dem Aufsichtsrat ermöglicht, bestimmte Arten von Geschäften an seine Zustimmung zu binden.In der vorliegenden Arbeit ordnet Tobias Brouwer das Instrument der Aufsichtsratsvorbehalte in die Entscheidungsorganisation sowohl der AG als auch der GmbH ein. Mit Blick u. a. auf den historischen Ausgangspunkt der Norm sowie der Intention des TransPuG-Gesetzgebers, die Rolle des Aufsichtsrats zu stärken, qualifiziert der Verfasser Aufsichtsratsvorbehalte als Überwachungsinstrumente mit unternehmerischer Mitbeteiligung. Anknüpfend an die danach bestehende unternehmerische Mitverantwortlichkeit des Aufsichtsrats liefert der Autor einen vertieften Überblick über die Sorgfaltspflichten, die der Aufsichtsrat vor, bei und nach seiner Entscheidung über die Festlegung von Zustimmungsvorbehalten und der späteren Vetoentscheidung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu erfüllen hat.Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bilden die sog. Konzernvorbehalte. Obgleich über die konzernweiten Einsatzmöglichkeiten von Zustimmungsvorbehalten Einigkeit besteht, fehlte es bislang an einer klaren Bestimmung ihrer Reichweite. Der Verfasser greift das auf, indem er den Begriff des Konzernvorbehalts im Wege der Fallgruppenbildung konkretisiert und Möglichkeiten aufzeigt, wie sich das konzernweite Mitwirkungsrecht des Mutteraufsichtsrats in Untergesellschaften verschiedener Rechtsformen und Konzernebenen durchsetzen lässt.
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