Muss sich das Strafrecht in Anbetracht der Erkenntnisse der Hirnforschung grundlegend ändern? Muss es auf eines seiner wichtigsten Fundamente, das Schuldprinzip, verzichten, als Schuldstrafrecht sogar abgeschafft werden? Diese Fragen haben in jüngster Zeit nicht nur Debatten zwischen namhaften Wissenschaftlern aus den Bereichen der Hirnforschung, der Rechtswissenschaft und der Philosophie ausgelöst. Sie stoßen auch in der Gesellschaft insgesamt auf ein breites und vitales Interesse. Diesen Fragen geht die Verfasserin in ihrer Dissertation ausführlich nach. Die Freiheitsannahmen des Schuldprinzips werden aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Perspektive betrachtet. Ungelöste, teils noch kaum wahrgenommene Probleme der sog. "automatisierten Verhaltensweisen" werden strafrechtsdogmatisch analysiert, ihre bisher allenfalls beiläufige rechtliche Behandlung wird wie die der sog. "Willkürbewegungen" anhand neurowissenschaftlicher Forschungsergebnisse kritisch überprüft. Diese Erkenntisse bestätigen die Abhängigkeit alles mentalen Erlebens des Menschen von neuronalen, also biologischen Vorgängen; darauf gründet die Verfasserin ihre Überlegungen. Ausführlich erörtert sie auch die vieldiskutierten "Libet-Experimente".Die Untersuchung mündet in einem gewissen Dilemma, das freilich als Aufgabe begriffen und formuliert wird: Konsequent zu Ende gedacht, lasse sich das von der Hirnforschung entworfene Menschenbild mit der personalen Schuldzuschreibung des Strafrechts nicht vereinbaren. Man werde die Grundfragen neu behandeln und irgendwann mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringen müssen, mit denen die Verfasserin bestimmende Elemente des heutigen Strafrechts im Widerspruch sieht.Ausgezeichnet mit dem Joachim-Jungius-Förderpreis der Universität Rostock.
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