Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur demokratischen Legitimation der Wasserverbände Lippeverband und Emschergenossenschaft hat neue Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit der Ausübung von Staatsgewalt durch funktionale Selbstverwaltungskörperschaften mit dem Demokratiegebot des Grundgesetzes aufgeworfen. Die Autorin geht diesen Fragen nach und zeigt am Beispiel der oben genannten Wasserverbände auf, dass die Verwaltungsform der funktionalen Selbstverwaltung sowohl im Bereich der personellen als auch im Bereich der materiellen Legitimation Defizite aufweist. Anhand einer kritischen Untersuchung der in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Modelle zur Kompensation und zur Rechtfertigung dieses Legitimationsdefizits arbeitet Sandra Köller heraus, dass die Ausübung von Staatsgewalt durch funktionale Selbstverwaltungskörperschaften bei der bestehenden Verfassungslage verfassungswidrig ist. Abhilfe könnte insoweit nur die Aufnahme einer Ermächtigung des Gesetzgebers zur Errichtung funktionaler Selbstverwaltungskörperschaften in das Grundgesetz schaffen.
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