Thomas M. Lachner identifiziert und untersucht einen Teilbereich der Gesetzgebung, der bislang kaum wahrgenommen wurde, obgleich er jedem Rechtsanwender häufig begegnet: Das Artikelgesetz.Nach der Terminologiebestimmung folgen die Darstellung von Charakteristika und eine Typologisierung. Eine statistische Untersuchung zeigt, dass der Anteil der Artikelgesetze an den Bundesgesetzen stetig und stark gewachsen ist. Zunehmend werden intransparent konzipierte Artikelgesetze - mit nicht nachvollziehbarem, heterogenem Inhalt - erlassen. Die abschließende rechtliche Bewertung führt zu dem Ergebnis, dass (insbesondere heterogene) Artikelgesetze zwar verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen, aber zulässig sind. Nach Ansicht des Autors sollte sich der Gesetzgeber jedoch selbst beschränken und die Zusammenführung materiell verschiedener Bereiche zugunsten der Gesetzespraktikabilität vermeiden. Ein Gebot der Gesetzesstrukturtransparenz könnte hierbei Orientierung bieten.
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