Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung einhellig anerkannt. Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 273 und 320 BGB, die in erster Linie auf die Fixschuldthese der herrschenden Meinung in Bezug auf die Arbeitsleistung zurückgehen, werden dabei vielfach mithilfe von Billigkeitserwägungen übergangen.Aus diesem Grund geht Florian Dehmel der Frage nach, ob sich die Anwendung der §§ 273 und 320 BGB auf die Arbeitsleistung dogmatisch überzeugend begründen lässt. Darauf aufbauend untersucht er, an welche Voraussetzungen die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts geknüpft ist und welche Rechtsfolgen bzw. praktischen Auswirkungen sich daraus ergeben. Schließlich wird überprüft, inwieweit die gefundenen Ergebnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Geltung beanspruchen.
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