Der Tatbestand der betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG und sein Verhältnis zu dem Dogma der freien Unternehmerentscheidung

Der Tatbestand der betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG und sein Verhältnis zu dem Dogma der freien Unternehmerentscheidung

Author
Dathe, Uwe
Publisher
Duncker & Humblot
Language
German
Edition
1
Year
2007
Page
276
ISBN
9783428524044,9783428124046
File Type
pdf
File Size
1.0 MiB

Der Autor kommt abweichend von der herrschenden Meinung zu dem Ergebnis, dass die betriebsbedingte Kündigung eine doppelte Erforderlichkeitsprüfung verlangt: Nicht nur die Kündigung wird auf ihre Erforderlichkeit zur Beseitigung eines Arbeitskräfteüberhangs geprüft, sondern auch die betriebliche Maßnahme, die zu dem Personalüberhang geführt hat. Insoweit ist das Dogma von der Freiheit der Unternehmerentscheidung einzuschränken. Letztinstanzliche Entscheidungen, die eine Überprüfung der Erforderlichkeit betrieblicher Umgestaltungen ablehnen, verletzen spezifisches Verfassungsrecht und können daher von den betroffenen Arbeitnehmern mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Ist die Durchführung einer arbeitsplatzschädlichen Maßnahme nicht erforderlich, und der Arbeitgeber geht aber irrtümlich von ihrer Erforderlichkeit aus, hilft § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG: Der Arbeitgeber kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen und muss lediglich eine Abfindung zahlen. Diese Lösung ist für beide Seiten sachgerecht: Für den Arbeitgeber ist sie günstiger als eine reine Abfindungsregelung, weil er die Abfindung nur schuldet, wenn die Umgestaltungsmaßnahme nicht dringend erforderlich war. Für den Arbeitnehmer ist sie vorteilhaft, da er - anders als bisher - zumindest eine Abfindung erhält, wenn er durch eine nicht dringend erforderliche Umgestaltungsmaßnahme seinen Arbeitsplatz verliert.

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