Die Autorin geht der Frage nach, ob der deutsche Föderalismus "europatauglich" ist. Zunächst werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Mitwirkung der Bundesländer an der europäischen Rechtssetzung, insbesondere Art. 23 GG, und an der Umsetzung in nationales Recht dargestellt. Sodann erfolgt eine eingehende Untersuchung der Schwierigkeiten bei der Ländermitwirkung in der Praxis. Hinsichtlich der Mitwirkung an der europäischen Rechtssetzung kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die Mitwirkungskompetenzen der Länder die deutsche Position auf europäischer Ebene schwächen. Des Weiteren wird die These vertreten, dass die föderalen Strukturen die Umsetzung teilweise erheblich erschweren. Abgerundet wird die Untersuchung mit Vorschlägen, wie den aufgezeigten Problemen zu begegnen ist. Es wird eine deutliche Vereinfachung von Art. 23 GG sowie eine Richtlinienumsetzungskompetenz des Bundes mit Rückgriffsrecht der Länder favorisiert.
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