Jae-Young Son befasst sich in der vorliegenden Veröffentlichung mit den besonderen Problemen, die sich in Verbindung mit heimlichen Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ergeben.Zum Zwecke einer wirksameren Bekämpfung der Kriminalität sehen die gesetzlichen Regelungen in immer weiterem Umfang heimliche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht vor. Gegen entsprechende Rechtsvorschriften werden jedoch sowohl grundrechtliche wie auch kompetenzrechtliche Bedenken geltend gemacht. Unter grundrechtlichen Gesichtspunkten stellen sich hier vor allem im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, aber auch in besonderen Freiheitsgrundrechten gesetzlich verankert wird, verfassungsrechtliche Probleme. Unter kompetenzrechtlichen Gesichtspunkten werfen entsprechende Regelungen, soweit sie der Strafverfolgungsvorsorge dienen, die Frage auf, wer der hierfür zuständige Gesetzgeber ist. Sehr umstritten ist darüber hinaus, in wessen Gesetzgebungskompetenz die Umwidmung strafprozessual erhobener Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr wie auch eine Umwidmung auf polizeigesetzlicher Grundlage gewonnener Daten für Zwecke der Strafverfolgung gilt.
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