Die im Jahr 2006 unter großen politischen Anstrengungen verabschiedete Föderalismusreform ist seither Gegenstand eines regen wissenschaftlichen Diskurses. Mit der vorliegenden Arbeit soll zu dieser Auseinandersetzung ein Beitrag geleistet werden, indem sich ausführlich mit den Neuerungen im Bereich der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen befasst wird. Den Ausgangspunkt und Rahmen für die Darstellung dieser Grundgesetzänderungen bildet die Frage, ob der verfassungsändernde Gesetzgeber die von ihm verfolgten Reformziele mit der Föderalismusreform erreicht hat. Zur Einordnung der Zielsetzungen wird in einem ersten Schritt der Weg zur Föderalismusreform nachgezeichnet und insbesondere ein Überblick über die Hintergründe für die Schaffung eines Bundesstaates sowie die daran anknüpfende bundesstaatliche Entwicklung gegeben. Anschließend widmet sich die Autorin der Herausarbeitung der Ziele des verfassungsändernden Gesetzgebers, um sodann die vorgenommenen Verfassungsänderungen im Bereich der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen darzustellen und rechtlich zu bewerten. Zu zeigen, dass die Föderalismusreform in dem untersuchten Ausschnitt als die einschneidenste Veränderung seit der Entstehung des Grundgesetzes bezeichnet werden kann und durch sie zu einem nicht nur unerheblichen Teil die von dem verfassungsändernden Gesetzgeber angestrebten Reformziele verwirklicht wurden, ist schließlich Anliegen der abschließenden Betrachtung. Insgesamt kann die Arbeit mit der Aufarbeitung der Entstehungsgeschichte der einzelnen Verfassungsänderungen nicht nur als Grundlage für die historisch-genetische Auslegung der geänderten Kompetenznormen angesehen werden, sondern auch als Versuch, die Föderalismusreform anhand der politischen Zielvorgaben objektiv zu bewerten.
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