Martin Heidrich widmet sich thematisch der Frage nach der Regelung bzw. Regelbarkeit der ökologischen Frage in rechtsphilosophischer Hinsicht. Methodologisch handelt es sich daher um eine Grundlagenbetrachtung, welche die Regelungsebenen des Ressourcenschutzes und die diesen normativen Ebenen zuzuordnenden Theorien sowohl formal als auch inhaltlich systematisiert. Dabei findet die Auseinandersetzung auf zwei normativen Ebenen statt, nämlich einerseits auf jener der Moral und andererseits auf jener des Rechts, nachdem zunächst gezeigt wird, daß trotz formaler Abstraktheit beider Begriffe hinsichtlich ihres materiellen Gehalts dennoch eine gewisse Permeabilität zu konstatieren ist.Im Ergebnis gilt für die normative Ebene der Moral, daß das anthropozentrische Naturverständnis argumentativ zum einen unhintergehbar und zum anderen auch per se nicht notwendigerweise aufzugeben ist, da dieses – entgegen der mannigfaltigen Kritik – unter Berücksichtigung der innerhalb des anthropozentrischen Lagers entwickelten Korrektivansätze keine systematisch begründeten, destruktiv-exploitativen Tendenzen aufweist. Auf rechtlicher Ebene kann die Idee des freiheitlich verfaßten subjektiven Rechts ebenfalls gegen den Vorwurf eines etwaigen, sich für die ökologische Frage destruktiv auswirkenden Besitzindividualismus verteidigt werden. Zudem ist aus dem freiheitlichen Teilhaberecht Kantischer Prägung ein für die ökologische Frage brauch- und entwickelbarer Begriff der iustitia distributiva zu entnehmen.
Just click on START button on Telegram Bot