Florian Harder beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit und den Grenzen eines privaten Schiedsverfahrens bei Streitigkeiten, die ihre Grundlagen im Erbrecht haben. Hierbei erörtert er die materiell-rechtlichen, prozessualen und verfassungsrechtlichen Probleme, die sich aufgrund der Besonderheit des Streitgegenstandes ergeben. Solche Probleme treten etwa bei einem testamentarisch, also einseitig durch Testament angeordneten Schiedsverfahren auf. In diesem Fall wird den Parteien des späteren Rechtsstreits der Weg zu den staatlichen Gerichten verwehrt. Harder zieht hier die in Art. 14 Satz 1 Grundgesetz konstituierte Testierfreiheit als Grundlage der Zulässigkeit heran. Hierzu grenzt der Verfasser die erbvertragliche Schiedsklausel ab, deren Zulässigkeit er mit der verfassungsrechtlich geschützten Privatautonomie der Erbvertragsparteien begründet. Ferner werden die Schiedsfähigkeit der einzelnen erbrechtlichen Streitgegenstände und deren Vollstreckbarkeit sowie die berufsrechtlichen Besonderheiten für Rechtsanwälte und Notare als Schiedsrichter erörtert.
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