Nils Heinrichs befasst sich mit der Begrenzung der Mehrheitsmacht durch die von Rechtsprechung und Lehre entwickelten Rechtsinstitute: Bestimmtheitsgrundsatz und Kernbereichslehre. Daneben werden die Schranken der Treuepflicht, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Sittenwidrigkeit erörtert. Der Verfasser wendet sich gegen die verbreitete Auffassung, dass der Bestimmtheitsgrundsatz aufzugeben sei. Er spricht sich auch gegen eine Zusammenfassung von Bestimmtheitsgrundsatz und Kernbereichslehre aus. Vielmehr befürwortet der Autor die grundsätzliche Anwendbarkeit des Bestimmtheitsgrundsatzes neben der Kernbereichslehre und nimmt zum seit langem kontrovers diskutierten Verhältnis der beiden Institute ausführlich Stellung. Ergebnis der Untersuchung ist eine Systematik der Beschlusskontrolle bei Personengesellschaften, die zwischen der Kontrolle der Mehrheitsklausel und dem konkreten Beschluss unterscheidet.
Just click on START button on Telegram Bot