Katrin Hancke beschäftigt sich mit der Frage, ob bei der Verwendung von Mantel- und Vorratsgesellschaften die Gründungsvorschriften des GmbHG aus Gläubigerschutzgründen analog anzuwenden sind. Ausgangspunkt der Untersuchung sind zwei Beschlüsse des BGH zur analogen Anwendung der Gründungsvorschriften auf derartige Gesellschaften. Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und die zunehmende Kritik am deutschen Kapitalschutzmodell haben neue Brisanz in die Problematik gebracht. Diese Entwicklungen können bei der Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH nicht unberücksichtigt bleiben, sondern sie sind die Grundlage für eine erneute Beleuchtung der Problematik im europäischen Kontext. Ziel dieser Arbeit ist es, die Behandlung von Vorrats- und Mantelgesellschaften auf Grundlage der bisher gefundenen Lösungsansätze zu untersuchen und im Hinblick auf die neuen Herausforderungen durch die Rechtsprechung des EuGH einer konsequenten Lösung zuzuführen.
Just click on START button on Telegram Bot