Die Entwicklung des Marktes für hybride Finanzierungsinstrumente wie Genussscheine, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, partiarische Darlehen oder (atypische) stille Gesellschaften (auch Mezzanine-Kapital genannt) hat sich in den letzten Jahren rasant fortgesetzt. Die hierfür geltenden rechtlichen Vorgaben haben damit bisher kaum Schritt halten können.Der Verfasser untersucht hybride Finanzierungsinstrumente hinsichtlich des ihren Inhabern gewährten Kapitalgeberschutzes. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Herausarbeitung der wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung. Dabei knüpft der Autor nicht an Produktbezeichnungen, sondern an die Risikostruktur bzw. die einzelnen Strukturmerkmale von hybriden Finanzierungsinstrumenten an. Kai-Alexander Heeren kommt zu dem Ergebnis, dass ein nach Risikograden abgestufter, hinreichender Kapitalgeberschutz für Inhaber hybrider Finanzierungsinstrumente besteht. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen in diesem Bereich sind nicht angezeigt.
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