Das Verbot der eigenmächtigen Besitzumwandlung gehört zu jenen Prinzipien des römischen Privatrechts, die sich in stabiler Spruchform über Jahrhunderte hinweg erhalten haben.
Der 1. Teil der Untersuchung fragt aus methodologischer Sicht nach dem Wesen und der Funktion solch regelhaft niedergelegter Rechtsprinzipien im römischen Recht. Im 2. Teil der Arbeit unterzieht der Verfasser die Rechtsregel "nemo sibi ipse causum possessionis mutare potest" einer quellenkritischen Analyse. Er belegt die bislang unbehauptete These, dass die römischen Juristen das Verbot der eigenmächtigen Besitzumwandlung nicht als unverbindliche Maxime, sondern als zwingend geltende Rechtsnorm beachteten. Dieser Befund indentifiziert die Spruchregel als zentrales Element juristischer Entscheidungsfindung in der römischen Antike.
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