Die Autorin befaßt sich mit der Frage, wie bereits rechtskräftige Entscheidungen abgesehen von der Wiederaufnahme des Strafverfahrens in unterschiedlichen politischen Systemen abgeändert werden können. Im Gegensatz zu früheren Untersuchungen zu diesem Thema ist die gerichtliche Praxis ebenfalls berücksichtigt. Ausgehend von den Erfahrungen zur Nichtigkeitsbeschwerde in Österreich und während der NS-Zeit sowie zur Kassation in der SBZ/DDR, wird der Frage nachgegangen, ob sich der bundesdeutsche Gesetzgeber sowohl nach 1945 als auch nach 1990 zu Recht bereits zweimal gegen die Einführung einer Kassationsmöglichkeit rechtskräftiger Entscheidungen entschieden hat.Nicole Hanne stellt Bezüge zum geltenden Rechtsmittelsystem und den Zusammenhang zwischen Gerichtsaufbau, Instanzenzug und Ausgestaltung der Rechtsmittel her. Mit der Frage der jeweiligen Antragsberechtigung ist dabei auch das Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Gericht angesprochen. Die neuen Ergebnisse der Untersuchung könnten die Argumentation in der Diskussion um die geplante Reform der Gerichtsbarkeit wesentlich schärfen.
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