Satire und Karikatur sind als Rechtsproblem nicht ohne Weiteres zu fassen. Sie provozieren Prozesse wegen Beleidigung, Volksverhetzung und der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, ihren Urhebern wird die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole vorgeworfen. Vor den Zivilgerichten wird beklagt, dass Satiren das Persönlichkeitsrecht Dritter, ihr Recht am eigenen Wort und am eigenen Bild verletzen. Selbst das Urheber- und Markenrecht oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird gegen die Satire in Stellung gebracht. Tatsächlich ist der Satire wegen ihres aggressiven Charakters der Konflikt mit Rechtsgütern Dritter immanent. Sie zielt darauf ab, Personen und Zustände zu kritisieren und deren Fehlerhaftigkeit freizulegen. Dabei müssen die satiretypischen Stilmittel der Verfremdung und Übertreibung, mit denen die Satire ihren Standpunkt gleichsam verschlüsselt artikuliert, zusätzlich Missverständnisse provozieren.Um Satire als Rechtsproblem zu erfassen, definiert Sebastian Gärtner in der vorliegenden Publikation zunächst den Begriff »Satire« und beantwortet die Frage nach ihrer grundrechtlichen Verortung. Es wird zu beweisen sein, dass Satiren unter die Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5 III GG fallen, sobald gemäß des klassischen Satire-Begriffs das Regelwidrige gerade durch die Verfremdung fassbar gemacht wird. Nachfolgend konzentriert sich der Autor auf den für die Bewertung von Satiren maßgeblichen Rechtsanwendungsschritt, und zwar den ihrer werkgerechten Rezeption. Dabei gilt es die verfassungsgerichtliche Interpretationsmaxime, wonach neben dem satirischen Aussagekern auch das ästhetische Gewand einer selbstständigen rechtlichen Bewertung unterzogen werden müsse, als unhaltbar zu entlarven. Vor diesem Hintergrund werden abschließend die Normen des Straf- und Zivilrechts, mit denen Satiren regelmäßig kollidieren, mit der dazu vorhandenen Rechtsprechung in den Blick genommen, um ein vollständiges Bild über die rechtlichen Grenzen der Satire zu gewinnen.
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