Angesichts zunehmender Einzelkritik an der Tatherrschaftslehre besteht Anlass, ihre Theoriebildung im Ganzen kritisch zu beleuchten. Im ersten Teil analysiert daher der Autor eingehend den dogmatischen Ansatz der Tatherrschaftslehre und versucht, logische und axiologische Defizite aufzuzeigen. Im zweiten Teil der Untersuchung skizziert Volker Haas unter Einbeziehung der dogmatischen Tradition das Grundgerüst eines Beteiligungssystems, das nicht wie die Tatherrschaftslehre auf einem restriktiven Täter-, sondern auf einem restriktiven Tatbegriff aufbaut. Vor diesem Hintergrund erweisen sich mittelbare Täterschaft und Teilnahme in erster Linie als unterschiedliche Modi der Unrechtsbegründung. Insbesondere erweist sich die normative Notwendigkeit, wiederum zwischen dem Auftrag (mandatum) als Täterschaftsform und dem Rat (consilium) als Teilnahmeform zu unterscheiden.
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