Beim Rücktritt vom Versuch kann der Täter unterschiedlichen Fehlvorstellungen unterliegen, die zwar verschiedene Fragenkreise berühren, zugleich aber auch Verbindungslinien aufweisen. Unter welchen Voraussetzungen entscheidet die unzutreffende Vorstellung des Täters über die zu erbringende Rücktrittsleistung? Was ändert sich an der rechtlichen Bewertung, wenn der Taterfolg eintritt? Wie wirkt es sich aus, wenn der Täter seine Vorstellung im Zeitablauf einer "Korrektur" unterzieht?Sybille Knörzer setzt sich in der vorliegenden Arbeit zum Ziel, Ungereimtheiten, die bei einer Zersplitterung der Problematik auftreten, aufzulösen und zu erklären. Ausgehend von der grundsätzlichen Beachtlichkeit jeder Fehlvorstellung zeigt sie die besondere Bedeutung auf, die zum einen dem Grad des Gefahrbewusstseins, der ein Umschlagen der geforderten Rücktrittsleistung von bloßer Aufgabe zum aktiven Verhindern bedingt, zum anderen dem Nachweis der entsprechenden Tätervorstellung in einem Strafverfahren zukommt. Tritt der Taterfolg zurechenbar ein, spricht die Autorin der Fehlvorstellung ihr Entlastungspotential ab. Für den Fall der sog. "Korrektur des Rücktrittshorizonts" schlägt sie eine nach der Richtung der Vorstellungsänderung und dem Beginn der Rücktrittshandlung differenzierende Lösung vor.
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