Marvin Knapp untersucht in der vorliegenden Arbeit, ob der Vermieter berechtigt ist, die Kosten der Räumungsvollstreckung durch die umfassende Berufung auf das Vermieterpfandrecht an der sich in der Wohnung befindlichen Habe des Mieters zu reduzieren ("Berliner Modell"). Durch diese Modifizierung des an den Gerichtsvollzieher gerichteten Räumungsantrages will der Vermieter erreichen, dass ein Abtransport der Mieterhabe entgegen § 885 Abs. 2 Satz 1 ZPO unterbleibt und ein entsprechender Kostenvorschuss nicht anfällt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang unter anderem, dass die Habe des Mieters in seltenen Fällen überhaupt der Pfändung unterliegt und folglich ein Vermieterpfandrecht an den Gegenständen in der Wohnung gar nicht entsteht.Knapp führt diese Problematik einer dogmatischen Untersuchung zu und analysiert dabei die Schnittstelle zwischen den prozessrechtlichen Vorschriften der Räumungsvollstreckung und den materiellrechtlichen Vorschriften des Vermieterpfandrechtes. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften durch das Vermieterpfandrecht überlagert werden und die Sachen daher von dem Gerichtsvollzieher in der Wohnung zurückgelassen werden müssen. Auf die dogmatische Analyse folgt eine praktische Rentabilitätsuntersuchung aus der Sicht des die Vollstreckung betreibenden Vermieters unter Berücksichtigung möglicher Rechtsbehelfe des Mieters. Abschließend spricht der Verfasser praxisrelevante Folgeprobleme an, wie u. a. Möglichkeiten des Vermieters sich der zurückgebliebenen Gegenstände des Mieters kostengünstig zu entledigen, ohne sich seinerseits Schadensersatzansprüchen des Mieters auszusetzen.
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