Die Domänenfrage ist ein großes Thema der deutschen Verfassungsgeschichte - die Gretchenfrage bei der Entstehung staatlicher Rechtspersönlichkeit. Diese Frage behandelt der Verfasser erstmals umfassend. Gestützt auf eingehende Archivrecherchen weist er nach, dass im 19. Jahrhundert meist nur die deutschen Fürstentümer Rechtspersönlichkeit erlangten, die staatliches Domäneneigentum kannten.Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.
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