Markus Klawonn untersucht vor dem Hintergrund der unbefriedigenden Verfassungsrechtsprechung die Bedeutung der Eigentumsgewährleistung gegenüber der Steuererhebung. Hierzu wird das Übermaßverbot für eine Begrenzung der Steuererhebung anwendbar gemacht und insbesondere auf den so genannten Halbteilungsgrundsatz eingegangen. Denn wie die Steuerlast nur den Eigentümer als Person, nicht den einzelnen Eigentumsgegenstand belastet, so richtet sich der von Art. 14 GG gewährte Schutz gegen eine übermäßige Besteuerung nicht nur auf die Erhaltung einzelner Vermögensgegenstände, sondern auf die Gewährleistung der jeweiligen Eigentümerstellung insgesamt. Dabei erlangt das Privatheitsprinzip als Auslegungsmaxime maßgebliche Bedeutung. Das Eigentum dient demnach in erster Linie den Zwecken des Eigentümers, der wirtschaftliche Erfolg der privaten Eigentumsnutzung oder Arbeitsleistung gebührt vorrangig dem Steuerpflichtigen.
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