Wie kündigt man einen Verwaltungsvertrag? Was ist im einzelnen zu berücksichtigen? Welche Regeln müssen bei der Vereinbarung von Kündigungsregelungen in Verwaltungsverträgen beachtet werden? Der Verfasser geht diesen Fragen auf den Grund, wobei er seine Arbeit als Beitrag zur Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik versteht und von der Notwendigkeit einer rechtsdogmatischen Annäherung und rechtsformunabhängigen Betrachtungsweise ausgeht. Dementsprechend zielt das Erkenntnisinteresse auf die Erarbeitung gemeinsamer Standards für die Kündigung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verwaltungsverträgen. Der Autor legt damit nicht nur ein zu dieser Thematik bisher noch ausstehendes dogmatisches Grundlagenwerk vor, sondern versteht seine Arbeit gleichzeitig als Leitfaden für die Praxis.Der Allgemeine Teil der Arbeit ist als Sammlung gemeinsamer, für alle Kündigungsarten geltender Standards zu verstehen. Der Besondere Teil zur Kündigung von Verwaltungsverträgen dient hingegen der Erarbeitung gemeinsamer Standards und der Ordnung einzelner Probleme bei der jeweiligen Kündigungsart, der Betrachtung der jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsfolgen sowie der Beleuchtung bestimmter Teilbereiche. Die Arbeit unterbreitet den Kooperationspartnern kündigungsspezifische Strukturierungsangebote, Orientierungshilfen und Regelungsanleitungen. Anhand von Vertragsklauselmustern werden die gewonnenen Erkenntnisses an Beispielen praxisbezogen demonstriert und verdeutlicht.Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß sich sowohl bei der außerordentlichen als auch bei der ordentlichen Kündigung eines Verwaltungsvertrags erheblich mehr generelle Geltung beanspruchende gemeinsame Standards abstrahieren als gravierende Unterschiede feststellen lassen. Die rechtsformbedingten Unterschiede sind allenfalls von marginaler Bedeutung. Uwe Kaminski zeigt ferner, daß zwar gesetzliche Defizite bei den Regelungen der Kündigung von Verwaltungsverträgen - insbesondere soweit es die ordentliche Kündigung betrifft - bestehen, gleichzeitig macht er aber die dogmatische Greifbarkeit und Praktikabilität der Materie deutlich. Der bestehende Rechtsrahmen gewährleistet eine kündigungsrechtliche Gestaltung von Verwaltungsverträgen und eine entsprechende Steuerung der Kündigungsrechtsanwendung.
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