Die Arbeit behandelt eine Schlüsselstelle innerhalb der Komposition der alttestamentlichen Geschichtsbücher und führt die seit langem und viel verhandelten Probleme von Ri 1 einer neuen Lösung zu. In literarkritischen Detailanalysen einerseits und im Zusammenhang bücherübergreifender redaktionsgeschichtlicher Erwägungen andererseits wird nachgewiesen, dass der eigenartige Landnahmebericht in Ri 1 nie - etwa im Sinne eines "negativen Besitzverzeichnisses" - selbstständig existiert hat, sondern von Anfang an als projudäischer Programmtext auf seinen literarischen Kontext hin verfasst wurde. Damit fällt Ri 1 als Quelle für die Frühgeschichte Israels aus.
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