Die vorliegende Studie zeigt, dass Aristoteles eine originelle Konzeption der Zurechnung entwickelt, auch wenn er noch über keinen Ausdruck für Zurechnung verfügt.
Die Frage nach der Zurechnung ist zu verstehen als die Frage danach, (i) unter welchen Bedingungen und zu welchem Grad Handlungen einem Akteur als seine eigenen Handlungen, für die er (moralisch) verantwortlich ist, zurechenbar sind und (ii) inwieweit ein Akteur auch für seine Dispositionen, die seinen Handlungen zugrunde liegen, verantwortlich ist. Aristoteles' Konzeption ist innovativ, weil er Willentlichkeit weder als notwendige noch als hinreichende Bedingung für Zurechenbarkeit erweist und weil er nicht nur Handlungen, sondern auch Dispositionen, die Handlungen zugrunde liegen, als Zurechnungsgegenstände auffasst.
Die Studie macht die Vielschichtigkeit und Graduierbarkeit des aristotelischen Zurechnungsbegriffs sichtbar, indem sie die Konzeption der Zurechnung auf besondere Arten von Handlungen wie z.B. plötzliche Handlungen, Handlungen aus Zorn (thymos) oder akratische Handlungen anwendet. In systematischer Hinsicht stellt die Studie Bezüge zu Gegenwartspositionen her und zeigt, dass die aristotetelische Position auch für aktuelle Debatten anschlussfähig ist.
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