Harald Sippel widmet sich dem zwischen der ständigen Rechtsprechung des BGH und dem Schrifttum bestehenden dogmatischen Streit, ob bei fehlgeschlagenen Vertragsbeziehungen mit Geschäftsbesorgungscharakter ein Ausgleich über die auftraglose Geschäftsführung (§§ 677 ff. BGB) oder das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) vorzunehmen ist. Nach Herausarbeitung der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag als maßgebliche Erscheinungsform für die behandelte Problematik werden die einschlägigen BGH-Entscheidungen gruppiert, analysiert und mit der Kritik des Schrifttums konfrontiert. Der Aufzeigung der praktischen Konsequenzen des Meinungsstreits schließen sich Vorschläge zur funktionsgerechten Gestaltung und Abgrenzung der Geschäftsführung ohne Auftrag bei der Abwicklung der erwähnten Vertragsbeziehungen an. In der zentralen Frage der Bestimmung des Fremdgeschäftsführungswillens entsprechen die Ergebnisse im wesentlichen dem Schrifttum, beruhen jedoch auf anderer Begründung.
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