Der Gesetzgeber setzt zunehmend Preisregelungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben ein. Bei materieller Betrachtung fällt die Wirkungsäquivalenz dieser Regelungen mit Sonderabgaben auf. Die Verfassungsanforderungen an "abgabenähnliche" Zwangsvergütungen ergeben sich unmittelbar aus den Gewährleistungen der Finanzverfassung und der Grundrechte: Die Kompetenzordnung für Steuern und das Budgetbewilligungsrecht wehren Kompetenzübergriffe des preisregulierenden Sachgesetzgebers ab. Die Freiheitsrechte und insbesondere das Prinzip der Lastengleichheit fordern die besondere Rechtfertigung der finanziellen Sonderbelastung Privater für Gemeinwohlzwecke und begrenzen deren zulässige Intensität. Christian von Stockhausen entwickelt diese Maßstäbe am Beispiel der Stromeinspeisungsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, des Arzneimittelabschlags gemäß § 130a Sozialgesetzbuch V sowie des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.
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