Das Alles-oder-Nichts-Prinzip im Versicherungsvertragsrecht steht seit mehr als 70 Jahren in der Kritik. Da die Rechtsprechung nur beschränkt Abhilfe schaffen kann, stellt sich die Frage nach einer Gesetzesänderung. Der Autor stellt die bestehende Rechtslage sowie die erhobene Kritik dar und untersucht, inwieweit die Leistungsfreiheit des Versicherers de lege ferenda durch eine mildere Rechtsfolge ersetzt werden kann. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass die mit dem Alles-oder-Nichts-Prinzip verbundenen Probleme auf die Inflexibilität der Leistungsfreiheitstatbestände zurückzuführen sind, die Leistungsfreiheit als Sanktion nicht unbedingt erforderlich ist und im Zivilrecht allgemein eine Tendenz zum Abbau von Alles-oder-Nichts-Regelungen zu Gunsten flexibler Regelungen auszumachen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse formuliert Philipp Neumann einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung.
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