Seit der 2. Abtreibungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts bahnt sich das Untermaßverbot, das sich gegen staatliche Untätigkeit wendet, kontinuierlich seinen Weg durch Literatur und Rechtsprechung. Die neue Rechtsfigur ist jedoch bis heute äußerst umstritten, da mit ihr justitiable Verpflichtungen des Staates eingefordert werden können, für einen besseren Schutz auf nahezu allen politischen Feldern zu sorgen.Noch ungeklärt ist insbesondere der dogmatische Gehalt des Untermaßverbotes und sein Standort im Verfassungsgefüge. Hier setzt Lars Störring an, indem er das im einzelnen umstrittene Verhältnis des Untermaßverbotes zur objektiven Wertordnung der Grundrechte, den Schutzpflichten, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Wesentlichkeitstheorie diskutiert. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass dem Untermaßverbot jedenfalls ein geringerer Gewährleistungsgehalt als dem Übermaßverbot zukommt, da eine mit der Abwehrdimension vergleichbare Verpflichtung des Staates eine zu starke Einschränkung des politischen Gestaltungsspielraums bedeuten würde.
Just click on START button on Telegram Bot