Die gesetzliche Krankenversicherung schließt die Versicherten über die einkommensteuerliche Umverteilung hinaus in ein parafiskalisches Ausgleichssystem ein. Als "Arbeiterversicherung" entstanden, orientiert sie sich bei der Bemessung des Krankensozialversicherungsbeitrags bisher in der Regel am Arbeitsentgelt. Demgegenüber bleibt das Nichterwerbseinkommen der Versicherten grundsätzlich außer Betracht.Angesichts der Tatsache, daß ein nicht unerheblicher Teil der Versicherten heute über Einkünfte aus Vermietung, Zinseinkünfte und Kapitaleinkünfte verfügt, verspricht die Verbreiterung der "beitragspflichtigen Grundlagen" der krankensozialversicherungsrechtlichen Abgabenbemessung neben der Entlastung des Faktors Arbeit eine Verbesserung der Verteilungs- und Belastungsgerechtigkeit innerhalb des Versichertenkreises.Die Autorin untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der mit einer solchen Expansion der Bemessungsgrundlage einhergehenden Ausdehnung des krankensozialversicherungsrechtlichen Solidarausgleichs. Zielsetzung ist es festzustellen, welchen Spielraum die Verfassung dem Gesetzgeber hinsichtlich der beitragsrechtlichen Anknüpfung an bestimmte Einkunftsarten als Indikatoren krankensozialversicherungsrechtlicher Leistungsfähigkeit beläßt.
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