Naturschutz ist eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Neben den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder regeln viele andere Gesetze den Umgang mit Natur und Landschaft. Naturschutzrechtliche Vorschriften sind über die gesamte Rechtsordnung verteilt. Das führt dazu, dass der Schutzmaßstab für den Naturschutz nicht einheitlich ist. Ein Problem, das in der Rechtswissenschaft bekannt ist und gerügt wird. Untersuchungen über den Schutzmaßstab für Natur und Landschaft außerhalb der Naturschutzgesetze liegen aber bisher nicht vor.Nikolas von Strenge versucht in der vorliegenden Arbeit, dieses Manko zu beseitigen, indem er untersucht, ob und wie Rechtsnormen außerhalb der Naturschutzgesetze zum Naturschutz beitragen. Dazu vergleicht der Autor die Integration des Naturschutzgedankens in vier verschiedenen Rechtsgebieten: Wasser-, Bodenschutz-, Agrar- und Forstrecht. Der Vergleich erfolgt anhand gesetzgeberischer Instrumente, die sich in allen vier Rechtsgebieten finden, nämlich anhand von Zielbestimmungen, Gestattungstatbeständen, Instrumenten räumlicher Planung und anhand der verfahrenstechnischen Integration. Von Strenge setzt sich dabei sehr detailliert mit den einzelnen Vorschriften der verschiedenen Gesetze auseinander und zeigt, wo ökologische Ansätze noch stärker berücksichtigt werden müssen und wo der Naturschutz bereits ausreichend integriert ist.Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Wasserrecht mittlerweile einen ganzheitlichen, ökologischen Schutzansatz enthält, das BBodSchG hingegen nicht über den Charakter eines Altlastensanierungsgesetzes hinauskommt. Im Agrarrecht besteht ebenfalls an vielen Stellen Verbesserungsbedarf. Das Forstrecht hingegen wird zu Recht als Naturschutzrecht im weiteren Sinne bezeichnet. Als Lösung zur Vereinheitlichung des Schutzniveaus plädiert der Autor für die Wiederaufnahme des Projekts "Umweltgesetzbuch".
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