Verfassungsänderung und Verfassungswandel standen auf der Agenda der zwei deutsch-japanischen Tagungen in Tokyo und in Freiburg. Die Rechtslage in beiden Ländern könnte nicht unterschiedlicher sein. Wird in Deutschland die Verfassungsänderung als ein Normalfall des Verfassungslebens verstanden, stellt sie in Japan eine politische Ausnahme dar - seit 1947 hat es keine Änderung der japanischen Verfassung gegeben.Da die japanische Politik in den letzten Jahren erste Versuche zu einer Verfassungsrevision unternommen hat, stand zum Zeitpunkt der Tagungen das gesamte japanische Verfassungsrecht auf dem Prüfstand. So wurde das spezifische verfassungspolitische Umfeld des Problems der Verfassungsänderung ausführlich diskutiert. Unter diesem Blickwinkel gewannen die wichtigsten Eigenarten des insoweit ganz anderen japanischen Verfassungsrechts Kontur - umgekehrt profilierten sich die Besonderheiten des deutschen Verfassungsrechts im Spiegel des Vergleichs.
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