Mediation hat sich zu einem regelrechten Trend entwickelt. Sogar nach dem Schritt vor Gericht versuchen einige Parteien, den Konflikt im Wege der Mediation zu lösen. Mittlerweile wurde diese Möglichkeit - wenn auch zurückhaltend - in der ZPO normiert. Der französische Gesetzgeber hat bereits vor gut zehn Jahren weitreichendere Regelungen zur médiation judiciaire (Gerichtsmediation) im Gesetz verankert.Ausgehend vom französischen Recht untersucht Tatjana Štruc dieses Verfahren, wobei sie immer wieder den rechtsvergleichenden Blick nach Deutschland schweifen lässt. Dabei greift sie besondere Fragenkomplexe heraus, anhand derer sie Vorzüge und Bedeutung, aber auch die Probleme verfahrensintegrierter Mediation aufzeigt. Abschließend kommt sie zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Regelung der Leitlinien der integrierten Mediation auch im deutschen Recht wünschenswert ist. Dem Verfahren müssen jedoch die nötigen Freiräume belassen werden, damit es sich in der Praxis entwickeln kann. Die französischen Vorschriften können hierbei als Vorbild dienen.
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