Erst eine rechtskraftige gerichtliche Entscheidung einer Streitigkeit schafft eine verbindliche Klarung des Sachverhaltes. Solange dies nicht erfolgt ist, besteht oftmals eine Unsicherheit, mit der Verkehrsteilnehmer notgedrungen umgehen mussen und auf deren Basis sie auch ihre Entscheidungen treffen mussen. Damit einher geht das Risiko, dass sich ein Verhalten, etwa das Geltendmachen einer Forderung gegenuber dem Vertragspartner, spater als unbegrundet herausstellt und daraus auch Schaden erwachsen. Muss ein Vertragspartner solche Nachteile hinnehmen oder ist er zu entschadigen? Holger Kall untersucht, nach welchen Kriterien dieses Unsicherheitsrisiko im Rahmen der alltaglichen Vertragsform des Kaufvertrags zwischen den Vertragsparteien verteilt werden muss.
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