Eine Untersuchung der praktischen Gründe, aus denen Menschen handeln, und der Regeln (darunter auch Normen), die sie in ihrem Handeln befolgen, zeigt, dass Regeln und Gründe sehr verschiedene Dinge sind. Eine Regel selbst ist kein praktischer Grund, die betreffende Regel zu befolgen. Aus dieser Feststellung sind sozial-, moral- und rechtsphilosophische sowie normativitätstheoretische Folgerungen zu ziehen, die weite Teile der praktischen Philosophie neu zu strukturieren erlauben. Für die Sozialphilosophie ist die im ersten Teil der Abhandlung entfaltete Typologie unterschiedlicher Regelarten von besonderer Bedeutung, die u. a. ein neues Licht auf das Konzept des Regelfolgens wirft. Im zweiten Teil der Abhandlung wird ein partikularistisches Moralverständnis offeriert, das auf praktischen Gründen beruht und die Existenz moralischer Normen, Prinzipien, Rechte und Pflichten bestreitet. Der Begriff des objektiven Rechts wird an den der Regel und der Rechtsnorm geknüpft und die Bedeutung deontischer Verben wie ‚sollen‛ und ‚dürfen‛ geklärt. Eine Unterscheidung zwischen Rechtsystemen und Rechtskulturen bietet eine Überwindung des jahrhundertealten Streits um den Rechtspositivismus an.
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