Im 16. und 17. Jahrhundert kam es im deutschsprachigen Raum in Folge eines sich stark ausbreitenden Hexenwahns zu einer Flut von Gerichtsfällen, die sich auf den Straftatbestand der Hexerei gründeten. Das Zentrum der Anklage bildete in der Regel die dämonologische Vorstellung vom Pakt zwischen Hexe und Teufel, dessen Nachweis als ein Hauptziel der Prozesse gelten kann. Das in weiten Teilen stereotype ‚Aussagemuster Teufelspakt‘ schlug sich als Konstante in den erhaltenen Verhörprotokollen dieser Zeit nieder. Auf der Grundlage eines regional differenzierten Textkorpus von mehr als 200 Verhörprotokollen aus dem deutschen Sprachraum der Jahre 1565–1665 wird in dieser Studie das ‚Aussagemuster Teufelspakt‘ unter genuin sprachwissenschaftlichen Gesichtspunkten systematisch erschlossen. Die Analyse findet auf mehreren Beschreibungsebenen statt. Im Sinne einer kulturbezogenen Sprachgeschichtsschreibung werden die Befunde der morphologischen, lexikalischen, syntaktischen und textlinguistischen Untersuchungen stets vor dem Hintergrund real- und kulturgeschichtlicher Bezüge interpretiert. Neben der Herausbildung überregionaler sprachlicher Standardisierungsstrukturen liegt ein Hauptaugenmerk auf den Ausprägungen regionalen Sprachgebrauchs.
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